Beitragsordnung

Aufnahmegebühr

Die Beiträge zur Aufnahme in den Verein sind einmalig und nicht rabattierbar. Alle Preise verstehen sich in €. 
Aufnahmegebühr Mitglieder
Gruppe 1
100,- €
Aufnahmegebühr Familienmitglieder (Ehe- & Lebenspartner & Kinder bis 21 Jahre) Gruppe 2 50,- €
Aufnahmegebühr Jugendliche (Lichtschießen, ab 14 Jahre Luftgewehr für Schießsport) Gruppe 3 25,- €
Aufnahmegebühr Jugendliche (Bogenschießen) Gruppe 3 25,- €

 

Mitgliedsbeiträge

Die Beiträge für die Mitglieder des Verein sind jährlich bis spätestens 31. März des Beitragsjahres zu entrichten. Diese beinhalten unter anderem die Beiträge für die Dachverbände über die der Verein organisiert und versichert ist! Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Jahresende! Alle Preise verstehen sich in €. 
Jahresbeitrag Mitglieder
Gruppe 1
100,- €
Jahresbeitrag Familienmitglied ob Ehepartner oder Lebensgefährte & im Haushalt lebende Kinder (nicht älter als 26. Jahre) die Ihre Ausbildung noch nicht beendet haben Gruppe 2 50,- €
Jahresbeitrag Jugendliche (Lichtschießen, ab 14 Jahre Luftgewehr für Schießsport) Gruppe 3 30,- €
Jahresbeitrag Jugendliche (Bogenschießen) Gruppe 3 30,- €

 

Arbeitsstunden

  1. Jedes ordentliche Mitglied der PBSSG 1498 e.V. hat jährlich im Interesse des Vereins 10 Arbeitsstunden im Wert von 80 Euro zu leisten. Die Verpflichtung besteht nicht für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres und für Mitglieder ab 75 Jahre.
  2. Die geleisteten Arbeitsstunden sind durch Dokumentationsberechtigte (durch Vorstand zu benennen) in einem gesonderten Nachweisheft der Mitglieder zu bestätigen und gleichfalls in einer Nachweisliste des Vereins zu erfassen.
  3. Neben den Arbeitsstunden an den Sportanlagen des Vereins zählen als Arbeitsstunden auch Schießleiterstunden, die Arbeit als Vorstandsmitglied, Arbeitsstunden für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen der PBSSG 1498 e.V. sowie der zeitliche Aufwand für die Repräsentation der PBSSG 1498 e.V. bei öffentlichen Veranstaltungen zu denen die PBSSG 1498 e.V. eingeladen ist.
  4. Für nicht geleistete oder nicht nachgewiesene Arbeitsstunden ist ein Betrag von 10 Euro je Stunde zu entrichten. Dieser ist nach Aufforderung zu entrichten. Die Aufforderung erfolgt schriftlich durch den Schatzmeister.
  5. In begründeten Härtefällen können die Mitglieder einen schriftlichen Antrag auf Minderung oder Erlass der zu leistenden Arbeitsstunden stellen. Eine Entscheidung darüber fällt der Vorstand.
Anzahl der Arbeitsstunden im Jahr
8
Betrag für nicht geleistete Arbeitsstunden 10,- €
Stundenabrechnung via E-Mail Adresse arbeitsstunden[at]schuetzen-geringswalde.de